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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 306

Anlass- und Krisengesetzgebung im Recht der Hauptversammlung

Ein Rechtsvergleich und Diskussionsbeitrag

Julia Nicolussi

Krisenzeiten sind Zeiten des Wandels und bieten Anstoß für eine Neubewertung der bisherigen Übung und Usancen. Der folgende Beitrag wirft den Scheinwerferkegel auf die Durchführung der Hauptversammlung (im Folgenden: HV), die während der vergangenen Monate vom Versammlungsverbot betroffen war. Der rechtsvergleichende Rundblick zeigt, dass die Handlungsfähigkeit der AG durch die Sicherstellung der Beschlussfähigkeit der Aktionärsversammlung erhalten werden konnte. Getrennt davon ist zu beurteilen, wie die versammlungsgebundenen Aktionärsrechte sichergestellt werden können und welche Rolle der Einsatz von digitalen Infrastrukturen dabei spielen kann und künftig spielen soll.

I. Über Anlassgesetzgebung und Krisengesetze

Die Entwicklung der Gesetzgebung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zeichnet sich über weite Strecken durch anlassbezogene oder kriseninduzierte Reformgesetze aus: beginnend mit dem Kuratorengesetz 1874 und dem BörseG 1875 als (erste) normative Reaktion auf die Krise 1873, das Goldbilanzgesetz 1925 als bilanzielle Lösung für die vorangegangene Inflation infolge des Weltkrieges über die Notverordnung 1931 als Reaktion auf die Wirtschaftskrise bis hin zur Abschlussprü...

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