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Umgründungen: Verlustabzug
Um zu verhindern, dass durch einen vorbereiteten Anteilserwerb der „Ankauf“ von als Sonderausgabe abzugsfähigen Verlusten einer übertragenden Körperschaft möglich wird, sieht § 10 Z 1 lit. c UmgrStG eine Einschränkung des Verlustübergangs vor, wenn Anteile vor der Umwandlung im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden sind. In diesem Fall muss das Ausmaß der für die Verlustabzugsberechtigung maßgeblichen Beteiligungsquote um die im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworbenen Anteile verringert werden, sofern Verluste nicht erst in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die nach einem solchen Anteilserwerb begonnen haben. – (§ 10 Z 1 lit. c UmgrStG), (Abweisung)
( 2010/15/0015)