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AgB: auswärtige Schulausbildung
Der Schulgesetzgeber geht von einem eigenständigen Ausbildungswert eines begrenzten Auslandsschulbesuchs im Hinblick auf das Ziel der Verstärkung der Fremdsprachenkompetenz aus, der unabhängig von einem inländischen Fremdsprachenunterricht besteht, und bekennt sich zu dessen Förderung. In dem Ausmaß des von § 25 Abs. 9 Schulunterrichtsgesetz geförderten Auslandschulbesuchs ist daher jedenfalls auch im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 davon auszugehen, dass „im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht“, die einem fremdsprachigen Auslandsschulbesuch gleichwertig wäre. Dementsprechend sind auch die diesbezüglichen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung mit dem Pauschbetrag steuerlich zu berücksichtigen. – (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Abweisung)
(VwGH 30. 1. 1014, 2012/15/0037)