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SWK 25, 1. September 2014, Seite 1083

Kreditfinanzierte Fortbildungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)

Für den Zeitpunkt des Abzugs von Werbungskosten kommt es nicht auf die eingetretene Minderung der Leistungsfähigkeit durch die Tilgung eines zum Zweck der Finanzierung der Ausgaben aufgenommenen Kredits, sondern – anders als bei außergewöhnlichen Belastungen – auf die tatsächliche Bezahlung der Aufwendungen an ( RV/7101866/2012).

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