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Sonderpensionenbegrenzungsgesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht
In BGBl. I Nr. 46/2014, ausgegeben am , wurde das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz kundgemacht. Es umfasst die Novellierung zahlreicher Einzelgesetze und bezweckt nach den Erläuterungen die Beseitigung von entstandenen Schieflagen im Zusammenhang mit Sonderpensionen sowie die nachhaltige Sicherung der Finanzierung von Pensionsleistungen.
Der Begriff „Sonderpensionen“ umfasst dabei Zusatzpensionsleistungen abseits der üblichen Pensionsregelungen. Nicht unter diesen Begriff fallen zusätzliche Leistungen, die auf Pensionskassenregelungen beruhen. Künftige Sonderpensionen werden gedeckelt, bestehende Sonderpensionen gekürzt.
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz tritt mit in Kraft.