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GesRZ 5, Oktober 2020, Seite 298

Änderung des KMU-Förderungsgesetzes

Ein weiterer Initiativantrag betrifft die Änderung des KMU-Fördergesetzes (IA 900/A 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00900/index.shtml). Der am in den Nationalrat eingebrachte Antrag wurde dem Tourismusausschuss zugewiesen und bezweckt eine Aufgabenerweiterung des KMU-Förderungsgesetzes. Gefördert werden sollen neben den bisherigen Agenden nun auch die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen, unabhängig der Unternehmensgröße des Veranstalters. Hintergrund ist die Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots, Bereiche, die von der Coronakrise besonders hart betroffen sind. Die Gesamtfördersumme für Veranstaltungen und Kongresse ist im Initiativantrag mit maximal 300 Mio € dotiert.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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