Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 15. August 2014, Seite 1051

Der Raddampfer und die Kraft-Wärme-Kopplung

Geänderte Rechtsprechung des VwGH?

Roland Grabner und Andreas Feckter

Nicht immer sind die Beteiligten mit Entscheidungen des VwGH zufrieden, das mag allgemein verständlich sein. Manchmal jedoch ist der Steuerzahler oder auch die Finanzverwaltung verärgert oder auch erfreut über die Ergebnisse der rechtlichen Beurteilungen. Bei Heranziehung der verwendeten Argumente der Richter des Höchstgerichts kann es aber auch vorkommen, dass ein Erkenntnis bei konsequenter Verfolgung der Argumente der Höchstrichter zu ungeahnten Schlüssen führen müsste. Zu solchen ungeahnten Schlüssen führt die Logik, die Grundlage des Erkenntnisses des VwGH zum Mineralölsteuergesetz vom , 2013/16/0044, ist. Insbesondere tritt die Frage auf, ob die Argumente, die dieses Erkenntnis leiten, nunmehr auch auf die Beurteilung analoger technischer Vorgänge anzuwenden sind, die im Erkenntnis vom , 2011/17/0096, zu einem konträren Ergebnis geführt haben.

1. Antrieb eines Dampfschiffs (Raddampfer)

Im Verfahren zum Mineralölsteuergesetz () mussten die Höchstrichter beurteilen, ob Mineralöl, das zum Antrieb eines Raddampfers, der als S. 1052 Fahrgastschiff zu Linien- und Sonderfahrten auf einem österreichischen See eingesetzt wird, zu Antriebszwecken oder zum Verheizen...

Daten werden geladen...