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Preisgeld einer hauptberuflichen Sängerin aus einer Karaoke-Fernsehshow
(B. R.) – Erzielt eine hauptberuflich tätige (selbständige) Musikerin Preisgeld im Rahmen einer im Fernsehen übertragenen Musiksendung, die von einem bekannten Künstler der Musikbranche (Sänger) moderiert wird, bei der Lieder dargeboten werden, wobei die Kandidaten fehlende Teile von Liedtexten ergänzen müssen, so weist eine solche auf Liedtexte ausgerichtete Tätigkeit einen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit auf. Zudem ist der Fernsehauftritt mit einem populären Sänger als Moderator den betrieblichen Zwecken als selbständige Sängerin unzweifelhaft förderlich. Es kann daher der Zusammenhang der Tätigkeit und des erzielten Preisgeldes mit den betrieblichen Einkünften der Sängerin nicht verneint werden ( 2010/15/0186).