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Kosten der Wartung einer Heizanlage bei WEG (§ 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG)
Die Kosten für Wartung, Instandhaltung und technische Betreuung der Heizanlage bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wurden mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % verrechnet. Nach dem Heizkostengesetz werden die Heizkosten in Energiekosten und sonstige Kosten aufgeteilt. Die sonstigen Kosten umfassen die Kosten der Betreuung und Wartung einschließlich des Ersatzes von Verschleißteilen (wie Messgeräten) und die Kosten der Abrechnung, nicht aber den Aufwand für die Erhaltung oder Verbesserung der gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage. Erhaltungs- und Reparaturkosten der Heizung sind damit mit dem ermäßigen Steuersatz weiterzuverrechnen ( 2009/13/0220).