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Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
Die im Nationalrat am beschlossene Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat zwei Zielrichtungen: Einerseits soll der Befreiungskatalog erweitert werden, sodass der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird; andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt, die zu einer Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der Energieerzeuger und auf Seiten der Finanzverwaltung führen soll. Die bisherige Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh/Jahr für selbst erzeugte und selbst verbrauchte elektrische Energie, auch wenn sie aus nicht erneuerbaren Primärenergiequellen stammt, bleibt unverändert. Daneben wurden Zitate von Fremdgesetzen an deren aktuelle Rechtslage angepasst. Mit Erlass vom , BMF-010220/0107-VI/9/2014, fasst das BMF die Voraussetzungen für die Freigrenze, den Freibetrag, die Geltendmachung der Befreiung und die Bagatellgrenzen zusammen.