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Sind Prostituierte Unternehmer oder Dienstnehmer?
Pauschale Besteuerung gehört der Vergangenheit an
Österreichweit agieren schätzweise bis zu ca. 30.000 legale und illegale Prostituierte. Allein in Wien wird täglich 20.000-mal Sex verkauft. Naturgemäß ist dieser Markt von abgabenrechtlicher Relevanz. Bisher von Abgabenbehörden und Bordellbetreibern auf die Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG gestützte Pauschalerhebungen bezüglich deren Prostituierten dürfen in Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung von der Finanzverwaltung seit nicht mehr praktiziert werden, womit fortan jede einzelne Prostituierte steuerlich dezidiert als Unternehmer oder Dienstnehmer einzustufen ist.
1. Steuerrecht: Unternehmer oder Dienstnehmer?
In den 1980er-Jahren tätigte die Rechtsprechung einige grundsätzliche Aussagen zur Besteuerung von Prostituierten. Danach wurde in diversen Streitfällen die Ertragsteuerpflicht mit Einkünften aus Gewerbebetrieb samt Umsatzsteuerpflicht bejaht, was der VwGH in der Folge mehrmals bestätigte. Dieser Judikatblock wird häufig als Argument für die generelle Selbständigkeit von Prostituierten verwendet. Die Abgrenzung bezüglich (Nicht-)Selbständigkeit von Prostituierten war jedoch gegenständlich kein Beschwerdethema. Es lagen auch keine Sachverhalte mit Bezug auf die Prostitutionsausübung...