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SWK 20-21, 15. Juli 2014, Seite 968

Verfahren: Sammelbescheid

Die formularmäßige Zusammenfassung mehrerer (isoliert rechtskraftfähiger) Bescheide ist zulässig. Doch sind die essenziellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen. – (§ 101 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/15/0039)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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