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Einkunftsabgrenzung im Rahmen von Verrechnungspreiskorrekturen
Rechtsgrundlagen der Einkunftsabgrenzung
Durch die stetige Zunahme multinational tätiger Unternehmensgruppen und Konzerne wächst auch das grenzüberschreitend ausgetauschte Leistungsvolumen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, diesen konzerninternen Leistungsaustausch zu bewerten und die Einkünfte entsprechend abzugrenzen. Ohne entsprechenden Rechtstitel darf keine Verrechnungspreiskorrektur vorgenommen werden. In Österreich existiert kein „Verrechnungspreisgesetz“. Vielmehr setzen sich die Regelungen zur Gestaltung, Dokumentation und Korrektur von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen aus einer Vielzahl von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zusammen.
1. Einfache Gesetze
1.1. § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 EStG: Gewinn und Gewinnermittlung
§ 4 Abs. 1 EStG definiert den Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Erhöht sich nun durch eine Betriebsprüfung der steuerliche Gewinn aufgrund einer Verrechnungspreiskorrektur, so erhöht sich damit zwangsläufig auch das Betriebsvermögen. Dies geschieht durch die Einstellung einer Forderung an das Unternehmen, das im Zuge der Konzernverrechnung fremdunüblich b...