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BFG lässt Managergehälter-Neuregelung von VfGH prüfen
Das BFG hat beim VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Verfassungskonformität der Neuregelungen betreffend Managergehälter (Nichtabzugsfähigkeit, soweit sie jährlich 500.000 Euro übersteigen) und sonstiger Bezüge wegen Bedenken aufgrund von Gleichheits- und Vertrauensschutzüberlegungen eingeleitet (/2014).