Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kinderbetreuungskosten bei Alleinerzieherin (§ 34 Abs. 9 EStG)
Einer alleinerziehenden Mutter entsteht an arbeitsfreien Tagen keine außergewöhnliche Belastung aus Kinderbetreuung. Kinderbeaufsichtigung kommt als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter nur während der Arbeitszeit in Betracht. Kosten für Verpflegung, Schulbesuch ohne Behindertenbetreuung oder auswärtige Berufsausbildung und besondere – über die reine Beaufsichtigung hinausgehende – Ferienaktivitäten wie Reiten und Musical-Tanzen fallen auch bei anderen, nicht berufstätigen Eltern an und sind daher nicht außergewöhnlich ( RV/0278-W/09).