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Darlehen an Geschäftsführer oder Entgelt? (§ 22 Abs. 2 EStG)
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der die Geschäftsführungstätigkeit auf Dauer unentgeltlich ausführt und über keine anderen nennenswerten Einkünfte zur Deckung seines Lebensunterhalts verfügt, ein endfälliges Darlehen von der Gesellschaft, sind bei Anwendung der Judikatur zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen beide Verträge einheitlich und nicht getrennt zu betrachten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein fremder Geschäftsführer einer Vereinbarung zustimmt, aufgrund deren er haftungsträchtige Tätigkeiten unentgeltlich ausübt, und im Gegenzug zur Deckung seines Lebensunterhalts einen verzinsten und endfällig rückzahlbaren Kredit erhält ( RV/0609-W/12).