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Arbeitskräfteüberlassung im Konzern
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens vorübergehend bei einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt werden sollen. Der Wunsch nach unkomplizierten und flexiblen Personaleinsätzen in Konzernstrukturen ist groß. Durch teilweise erleichterte Regelungen für die Arbeitskräfteüberlassung im Konzern erfreuen sich viele Formen der Konzernentsendung bzw Konzernmobilität großer Beliebtheit. Ungeachtet der Erleichterungen sind auch bei Personaleinsätzen im Konzern zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten und zu beachten. Die Arbeitskräfteüberlassung im Konzern muss strukturiert und korrekt geplant und abgewickelt werden. Im Folgenden werden für die Praxis wichtige arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Konzernüberlassungen beleuchtet.
I. Arbeitsrechtliche Grundlagen der Arbeitskräfteüberlassung
1. Gesetze und EU-Recht
Das österreichische Arbeitsrecht regelt die Überlassung von Arbeitskräften an Dritte im AÜG. Daneben sind auch die sonstigen arbeitsrechtlichen Gesetze und bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen insb das LSD-BG zu beachten. Die genannten Gesetze enthalten Ausnahmebestimmungen für innerstaatliche Überlassungen im Konzer...