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Sonderausgaben
Die in § 18 EStG 1988 angeführten Aufwendungen sind ihrem Wesen nach als Einkommensverwendung dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Sie sind lediglich in den im Gesetz eng umgrenzten Ausnahmefällen zum Abzug zugelassen. Freiwillige Eintrittsleistungen in eine Schweizer Pensionskasse können nicht als Sonderausgaben mit unbegrenzter Abzugsfähigkeit anerkannt werden. – (§ 18 EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/15/0199)