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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 705

Ist in einen Drittstaat vergebene Auftragsforschung ebenfalls prämienbegünstigt?

Beschränkung der Prämienbegünstigung für Auftragnehmer im Inland oder in einem Staat der EU bzw. des EWR ist sachlich nicht zu rechtfertigen

Thomas Kühbacher

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Prämienbegünstigung für Auftragsforschung unter anderem nur unter der Bedingung vor, dass die mit der Forschungsaufgabe betraute Einrichtung ihren Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes hat. Wie eine eingehendere Analyse zeigt, findet sich keine sachliche Rechtfertigung für eine derartige Einschränkung.

1. Ausgangsrechtslage

Nach § 108c EStG kann nicht nur für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung eine Forschungsprämie für die getätigten Aufwendungen bzw. Ausgaben in Anspruch genommen werden, sondern auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit Auftragsforschung (§ 108c Abs. 2 Z 2 EStG). Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Forschung von einem inländischen Betrieb (bzw. einer inländischen Betriebsstätte) in Auftrag gegeben wurde und es sich beim Auftragnehmer um ein mit F&E-Aufgaben befasstes Unternehmen handelt, dessen Sitz sich in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem EWR-Staat befindet. Des Weiteren darf der Auftragnehmer nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder Mitglied einer Unternehmensgruppe i. S. d. § 9 KStG sein, der auch der Auftraggeber angehört. Sieht man einmal vom Vorliegen letzterer Vorau...

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