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Vermietung/Verpachtung: Zehntelabsetzung
Aus dem vorletzten und letzten Satz des § 28 Abs. 2 EStG 1988 ergibt sich, dass im Falle der Veräußerung oder unentgeltlichen Übertragung eines der Vermietung dienenden Gebäudes während einer laufenden Zehntelabsetzung allgemein weder der bisherige Absetzberechtigte noch der Erwerber des Gebäudes die nicht verbrauchten Zehntelbeträge geltend machen kann. – (§ 28 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
( 2009/13/0084)