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Gewinnermittlung: Pauschalierung
Hat die Abgabenpflichtige ihren Gewinn berechtigterweise durch Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, so hat dies unzweifelhaft zur Folge, dass sich die Gewinnermittlungsart auf ihren gesamten Betrieb und ihren steuerlichen Gewinn erstreckt. – (§ 17 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
( 2011/15/0107)