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SWK 12, 20. April 2014, Seite 596

Einlagenrückgewähr und verdeckte Gewinnausschüttung

Aus der Perspektive des Gesellschaftsrechts

Martin Karollus

Verdeckte Gewinnausschüttungen betreffen unterschiedlichste Rechtsgebiete. Werden einschlägige Rechtsprobleme des Gesellschaftsrechts, Abgabenrechts oder Strafrechts untersucht, ist ein disziplinenübergreifendes Grundverständnis daher unentbehrlich. In einer Artikelserie werden in den nächsten SWK-Heften die Zusammenfassungen der ausführlichen Beiträge im „Handbuch verdeckte Gewinnausschüttung“ (herausgegeben von Roman Leitner) – das demnächst im Linde Verlag in der 2. Auflage erscheint – dargestellt.

Der vorliegende Beitrag widmet sich der Einlagenrückgewähr und verdeckten Gewinnausschüttung im Gesellschaftsrecht.

1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen des Verbots der Einlagenrückgewähr

Das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr stellt ein zwingendes Gläubigerschutzinstrument dar. Es steht nicht zur Disposition der Gesellschafter; eine Einlagenrückgewähr ist daher auch dann verboten, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind oder wenn es um Zuwendungen an den Alleingesellschafter geht. Aber auch das Nichtvorhandensein von Gläubigern oder eine Zustimmung aller vorhandenen Gläubiger vermögen eine Einlagenrückgewähr nicht zu legitimieren. Der hohe Stellenwert des V...

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