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Beispiel „Handwerkerbonus“ – wie Steuergesetze eine Verwaltungsreform in immer weitere Ferne rücken lassen
SWK-Leser Mag. Martin Baumgartner, Steuerberater in Wien bzw. Stockerau, schreibt uns anlässlich der Beschlussfassung des sog. Handwerkerbonus im Plenum des Nationalrats (zur Regierungsvorlage siehe SWK-Heft 8/2014, 409 ff.):
„Die am im Nationalrat beschlossene gesetzliche Umsetzung des Handwerkerbonus kann nur als misslungen bezeichnet werden. Anstatt eine Absetzbarkeit im Wege der erprobten Arbeitnehmerveranlagung (z. B. als Sonderausgabe) zu ermöglichen, sind nun alle förderwilligen Österreicher gezwungen, ihre Handwerksleistung bei einer zur Abwicklung des Handwerkerbonus einzurichtenden ‚Abwicklungsstelle‘ einzureichen. Diese hat in Erfüllung des Gesetzes einen eigenen (!) Rechnungsabschluss samt Tätigkeitsbericht zu erstellen. Bürokratie pur! Damit verkommt eine an sich gute Idee zum Marketinggag, der den Staat mehr kosten wird, als er Wirtschaft oder Steuerpflichtigen nutzt! Dass (Steuer-)Gesetze ohne Berücksichtigung der damit verbundenen Bürokratie in Verwaltung oder Wirtschaft formuliert werden, daran musste man sich in den letzten Jahren gewöhnen, zuletzt mit der ‚Wiederabschaffung‘ der ‚GmbH light‘. Die damit verbundenen Übergangsregeln werden GmbH-Gründer, aber auch Fi...