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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Wenn ein Dienstnehmer eine ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte, sondern auch alle anderen Vorteile, zu denen auch solche gehören, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die sich der Arbeitnehmer gegen den S. 584 Willen des Arbeitgebers – etwa durch Veruntreuung oder Untreue – verschafft. – (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
( 2009/13/0194)