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USt: Photovoltaikanlage
Bei einer Volleinspeisung des von der Photovoltaikanlage produzierten elektrischen Stroms in das öffentliche Stromnetz bleibt für eine Anwendung der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 wie auch für eine Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 jedenfalls kein Raum. – (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Abweisung)
( 2013/15/0201)