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USt: Seminare
Die Abhaltung von Seminaren stellt eine Dienstleistung i. S. d. Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. MwSt-RL dar. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, ist für die Beurteilung einer Tätigkeit als der Umsatzsteuer unterliegend nicht erforderlich. – (§ 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0082)