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SWK 10, 1. April 2014, Seite 497

Ein Herz für Pferde

Steuergeschenke in Zeiten wie diesen

Nun haben also die zahlreichen herzzerreißenden Briefe von Pferdeliebhabern an den Finanzminister doch noch zum Erfolg geführt. Ohne Einzelnachweis darf pro eingestelltes Pferd monatlich ein Betrag von 24 Euro als Vorsteuer neben Vorsteuern aus unbeweglichem Anlagevermögen geltend gemacht werden. Bei einem Einstellsatz von rund 300 Euro pro Pferd entspricht dies einem Pauschale von 8 %. Das bedeutet, dass sich die Umsatzsteuerzahllast auf 36 Euro oder mehr vermindert. Das Glück der Erde liegt offenbar tatsächlich auf dem Rücken der Pferde.

Wie ein Blick in den Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung zeigt, wird dem Unternehmer (einschließlich Kleinunternehmer) zugemutet, Einzelaufzeichnungen über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu führen. Auch Land- und Forstwirte sind Unternehmer und müssen im Zusammenhang mit der Tierhaltung ganz generell umfangreichen Aufzeichnungspflichten nachkommen. Warum Vorsteuern aus wenigen Eingangsrechnungen pro Monat nicht auch nachgewiesen werden können, bleibt den übrigen Unternehmern ein Rätsel.

Nun können alle Unternehmer, deren Umsätze nicht mehr als 220.000 Euro betragen, zwar eine Pauschalierung in Anspruch nehmen, doch beträgt der pa...

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