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Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
Mit Erlass vom , BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014, gibt das BMF seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen bekannt. Dieser Erlass ersetzt a) den , BMF-010203/0452-VI/6/2012, b) Rz. 2902 UStR 2000 sowie c) die Äußerungen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen auf oder neben privaten Eigenheimen im Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009 ( BMF-010219/0220-VI/4/2009). Rz. 2902 UStR 2000 wird bei der nächstfolgenden Wartung der UStR 2000 durch Verweis auf diesen Erlass geändert. Der Erlass ist anzuwenden: 1. In allen Fällen, in denen eine Photovoltaikanlage nach dem erstmals in Betrieb genommen wurde und der Kaufvertragsabschluss für die Anlage nach dem erfolgt. 2. In den Fällen, die nicht unter den Punkt 1 fallen, gilt Folgendes: 2.1. Die oben unter Punkt a, b und c genannten Beurteilungsgrundlagen sind weiterhin anzuwenden. 2.2. Beruft sich der Steuerpflichtige jedoch auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses, ist dieser anstelle der in Punkt 2.1. genannten Beurteilungsgrundlagen anzuwenden.