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Verdeckte Ausschüttung und angemessener Geschäftsführerbezug
(B. R.) Verdeckte Ausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung gewährt, die sie anderen Personen, die nicht Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde. Entscheidendes Merkmal ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache wird anhand eines Fremdvergleichs ermittelt. Einem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gebührt auch ohne Vorliegen einer Vereinbarung eine angemessene Entlohnung. Hinsichtlich der Wertung eines Geschäftsführerbezugs (samt einer allfälligen Nutzung einer Dienstwohnung) als verdeckte Ausschüttung kommt es daher nicht auf formelle Vereinbarungen, sondern in erster Linie auf die Angemessenheit der Gesamtausstattung der Entlohnung an ( 2009/13/0141).