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SWK 3, 20. Jänner 2014, Seite 98

Gewinnrealisierung bei Teilrechnungen

Vorgehensweise bei langfristigen Aufträgen im Umfeld von Bautätigkeiten

Florian Petrikovics

Wie Thomas Keppert in seiner jährlichen Steuersparcheckliste regelmäßig feststellt, werden in der Praxis im Zusammenhang mit Bauleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen oft Teilrechnungen sofort ertragswirksam verbucht. Dieser Beitrag will die korrekte Behandlung von Teilrechnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Umfeld von Bautätigkeiten, darstellen.

1. Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Im Zusammenhang mit der Gewinnrealisierung stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Gewinn oder Verlust aus einer Leistung zu realisieren ist. Im Laufe der Zeit gab es in der Literatur etliche Vorschläge, wie den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, den Zeitpunkt der Zahlung, den Zeitpunkt der Lieferung oder den Übergang des (wirtschaftlichen) Eigentums.

In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hat sich der Zeitpunkt des Zahlungsflusses durchgesetzt. Bei dieser Art der Gewinnermittlung ist das sachgerecht, da generell auf Zahlungsflüsse abgestellt wird. Dementsprechend kommt es bei der Vereinnahmung von Teilrechnungen zu einer sofortigen Gewinnrealisierung.

Anders verhält es sich bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn über Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Bei bilanzie...

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