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Unternehmerische Tätigkeit
Wird eine Tätigkeit nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern z. B. aus persönlicher Neigung ausgeübt, darf auch die Erzielung gelegentlicher Einnahmen nicht dazu führen, als Unternehmer einen Vorsteuerabzug zu erlangen. Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Tätigkeit zum privaten Konsum erfordert nach der Rechtsprechung des EuGH eine Betrachtung der Gesamtheit der Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0107)