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SWK 33, 20. November 2013, Seite 1448

Unbilligkeit der Abgabeneinhebung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in dieser Bestimmung vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. – (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

( 2010/17/0243)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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