Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2013, Seite 1416
Straßenverkehrsordnung
Es bestehen keine kompetenzrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken gegen § 66 Abs. 1 zweiter Satz (Erhaltungspflicht von Fahrrädern) StVO. – (§ 66 Abs. 1 zweiter Satz StVO), (Abweisung)
( G 158/10)