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KöSt: Fremdfinanzierung bei Beteiligungserwerb
Es bestehen keine Bedenken gegen die Zurücknahme der Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungsaufwendungen bei Beteiligungserwerbenpro futuro zur Gänze bzw. der sachlichen Einschränkung der Abzugsfähigkeit. – (§ 11 Abs. 1 Z 4 KStG), (Abweisung)
( B 945/11)