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Geschäftsführerbezüge
Werden laufende Akontozahlungen auf Geschäftsführerbezüge gewährt, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt (bei Feststellung des Jahresgewinnes) in ihrer genauen Höhe ermittelt werden sollen, kommt den laufenden Zahlungen Darlehenscharakter nicht zu. Den laufenden Zahlungen der Gesellschaft stehen die laufend vom Geschäftsführer der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen gegenüber. – (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/15/0070)