Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DB-/DZ-Pflicht für Altersteilzeit und Sozialplanzahlungen
Alle Bezüge, die aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, fallen unter die Befreiung des § 41 Abs. 4 lit. b FLAG und sind daher nicht Teil der Bemessungsgrundlage für DB und DZ. Das Ausmaß der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 3 und Abs. 6 EStG im Einzelfall ist für die Bemessung des DB nicht relevant. Daher ist es für die Befreiung von der DB-Pflicht auch irrelevant, wenn die ausscheidenden Dienstnehmer neben Zahlungen aus der Beendigung eines Dienstverhältnisses aus einem Sozialplan Ansprüche gegen Dritte (z. B. Mitarbeitervorsorgekassen) haben ().