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SWK 29, 10. Oktober 2013, Seite 1279

Die „harte“ Patronatserklärung aus steuerrechtlicher Sicht

Ertragsteuerrecht – Verrechnungspreise – Umsatzsteuer – Gebühren und Verkehrsteuern

Gerald Moser

Die Patronatserklärung kommt in Konzernen häufig als Methode der Kreditsicherheit zur Anwendung. Einer ihrer Vorteile ist, dass sie vorerst keine bilanziellen Auswirkungen über dem Bilanzstrich hervorruft. Weiters kann sie formfrei (sogar mündlich) gewährt werden, bei Gläubigern von Konzerngesellschaften kann so ohne Bereitstellung einer anderen Personal- oder Sachsicherheit ein Kredit vielfach zu günstigeren Konditionen erlangt werden.

1. Die zivilrechtliche Einordnung und Arten von Patronatserklärungen

Die Ausprägung von Patronatserklärungen ist vielfältig: Sie ist eine Sammelbezeichnung für Erklärungen einer vom Schuldner verschiedenen, jedoch regelmäßig in einem Naheverhältnis stehenden Person, dem Patron, und reicht von unverbindlichen Erklärungen hin bis zum Garantievertrag. Der Begriff bezeichnet eine Vielzahl möglicher Erklärungen zum Zweck der Kreditbesicherung, die regelmäßig im Konzernverbund mit völlig unterschiedlichem Inhalt abgegeben werden. Für die Erklärung gilt Vertragsfreiheit, der jeweilige Inhalt ist durch entsprechende Vertragsauslegung zu erschließen. Bei einer Patronatserklärung handelt es sich um eine atypische, gesetzlich nicht geregelte Form der Kreditbesic...

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