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SWK 29, 10. Oktober 2013, Seite 1257

Aufschrei der Künstler

Klarstellung zur Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitsmaterialien für Künstler

Robert Jahn

Eine anscheinend neue Steuerregelung empört Österreichs bildende Künstler. Nach dieser Bestimmung sollen hochpreisige Arbeitsmaterialien künftig nur mehr zum Zeitpunkt der Veräußerung des Kunstwerks absetzbar sein. Ursache für den medienwirksamen Protest war letztendlich ein Irrtum. Im Folgenden soll kurz der Hintergrund zu diesem Irrglauben aufgezeigt werden.

1. Änderung des § 4 Abs. 3 EStG durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012

Für heftige Kritik sorgte eine (neue) Änderung des EStG bei bildenden Künstlern. Arbeitsmaterialien für Künstler, die mehr als 5.000 Euro kosten, sind steuerlich erst dann absetzbar, wenn das Kunststück verkauft wird.

Ursache für diesen Aufruhr war allerdings keine – von den Medien fälschlicherweise berichtete – neue Steuerregelung, sondern die durch das 1. StabG 2012 geänderte Bestimmung des § 4 Abs. 3 EStG. Nach § 4 Abs. 3 EStG sind bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Nach der Intention des Gesetzgebers erschien die vereinfachte Gewinnermittlung durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip im Rahmen des § 4 Abs. 3 EStG insoweit nic...

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