Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unvorhergesehenes Ereignis iSd § 283 Abs 2 UGB
Das Ausbrechen einer Krebserkrankung und die damit verbundenen psychischen Folgen stellen ein unvorhergesehenes Ereignis nach § 283 Abs 2 UGB dar, wenn der Bestrafungszeitraum nach dem Ausbrechen liegt.
OLG Wien , 4 R 137/12i ua