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SWK 27, 20. September 2013, Seite 1204

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Kapitalanteilseinbringung eines Minderheitsgesellschafters

UmS 207/27/13: An der im Inland ansässigen GmbH-ABC sind die im Inland ansässigen natürlichen Personen A mit 50 %, B mit 49 % und C mit 1 % privat beteiligt. Sämtliche Gesellschafter wollen ihre stimmberechtigten Kapitalanteile zu einem Stichtag in eine gemeinsame Holdinggesellschaft D unter Anwendung von Art. III UmgrStG einbringen. Ist dies auch für den Minderheitsgesellschafter C möglich?

Antwort: Ja

§ 12 Abs. 1 Z 3 Teilstrich 2 UmgrStG zählt Kapitalanteile u. a. dann zum begünstigten Vermögen, wenn die eingebrachten Anteile der übernehmenden Gesellschaft für sich oder gemeinsam mit ihr bereits vor der Einbringung gehörenden Anteilen unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft, deren Anteile eingebracht werden, vermitteln oder erweitern.

Im gegenständlichen Fall besitzt die übernehmende zukünftige Holdinggesellschaft D vor der Einbringung keine Beteiligung an der GmbH-ABC. Durch die Einbringungen sämtlicher Anteile wird der übernehmenden Holdinggesellschaft D die Alleingesellschafterstellung an der GmbH-ABC vermittelt. Dadurch erlangt sie die Stimmrechtsmehrheit (mehr als 50 %) – gegenständlich sämtliche Stimmrechte – und...

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