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Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 5 EStG)
Eine protokollierte KG hat 2000 und 2001 mit einem Fremdwährungskredit Wertpapiere erworben und diese und den Kredit in das Betriebsvermögen aufgenommen. Dies wurde im Zuge einer Prüfung negiert. Der VwGH betont, dass gewillkürtes Betriebsvermögen unmittelbar durch Erträge oder mittelbar durch Betriebsvermögensstärkung zum Betriebserfolg beitragen muss. Die objektive Fördermöglichkeit ist immer ex ante zu beurteilen. Dies ist auch bei Risikovermögen der Fall (vgl. ), außer es werden Wirtschaftsgüter nur deshalb in das Betriebsvermögen eingebracht, um in Hinblick auf die bevorstehende Wertminderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen. Dass eine Kursentwicklung von Wertpapieren im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, schließt gewillkürtes Betriebsvermögen nicht aus ( 2010/15/0205).