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NeuFöR-Wartungserlass 2013
Das BMF hat kürzlich den Wartungserlass 2013 zu den Neugründungs-Förderungs- Richtlinien (NeuFöR) ( BMF-010222/0044-VI/7/2013) veröffentlicht. Im Rahmen der Wartung werden gesetzliche Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011, des Abgabenänderungsgesetzes 2011, des Abgabenänderungsgesetzes 2012 sowie die geänderte VO betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, sowie wesentliche Judikatur in die NeuFöR eingearbeitet. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle sind die NeuFöR i. d. F. des Wartungserlasses 2013 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den NeuFöR Gültigkeit hatten. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind – sofern sie den NeuFöR nicht widersprechen – weiterhin zu beachten.