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VwGH bestätigt bisherige Rechtsprechung zum Vollamortisationsleasing
Bloß branchenübliches Verhalten ändert nichts an Zurechnung des Leasingguts zum Leasinggeber
Beim Finanzierungsleasing haben sich für Vollamortisations- und Restwertleasingverträge bestimmte Zurechnungskriterien entwickelt. Der VwGH hat vor einiger Zeit seine bisherige Rechtsprechung zu den Zurechnungskriterien beim Restwertleasing bestätigt. Aus einer neuen Entscheidung lässt sich herauslesen, dass auch die bisherigen Kriterien beim Vollamortisationsvertrag weiter in Geltung sind.
1. Sachverhalt und Gang des Verfahrens
Eine GmbH hatte eine offensichtlich neue Druckmaschine geleast. Die Leasingdauer betrug sieben Jahre, und es waren 84 Monatsraten zu bezahlen. Weiters war eine letzte Leasingrate in gleicher Höhe (18.000 Euro) berechnet gewesen.
Der Leasinggeber hatte sich offensichtlich als wirtschaftlicher Eigentümer betrachtet und die IZP geltend gemacht. Laut Sachverhalt ist der Leasinggeber bei der Berechnung der Leasingraten auch vom Erhalt der IZP ausgegangen, und dies war dem Leasingnehmer wohl auch bekannt.
Im Rahmen einer Außenprüfung bei der GmbH, dem Leasingnehmer, wurde festgestellt, dass auch dieser die IZP geltend gemacht hat. Nach Auffassung des Prüfers sei der Verkauf des Leasinggegenstands am Ende der Laufzeit nicht vereinbart gewesen, wenn auch – unter der Vo...