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SWK 22, 1. August 2013, Seite 1008
Zustellung: Unwirksamkeit
Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam. – (§ 9 ZustG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/16/0011)