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Energieabgabenvergütung
Die neue Regelung der Energieabgabenvergütung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 gelangt ausschließlich für Vergütungsanträge, die Zeiträume zwischen dem und dem betreffend, zur Anwendung. – (§ 2 Abs. 1 EnAbgVergG), (Abweisung)
( 2012/17/0469)