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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 960

Liebhaberei: Beurteilung

Bei der Prognose für ein Mietobjekt i. Z. m. der Frage, ob Liebhaberei vorliegt, geht es um die Einschätzung des Gesamtergebnisses aus nach steuerlichen Grundsätzen zu erstellenden Überschussrechnungen für die in den absehbaren Zeitraum fallenden Jahre. Bei der Übermittlung des Gesamtüberschusses (vgl. § 3 Abs. 2 LVO) ist das Jahresergebnis um die Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften (z. B. begünstigte Abschreibungen) zu bereinigen. – (§ 2 Abs. 3 LVO 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/13/0080)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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