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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 934

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Ergänzung zu UmS 199/3/13: Inlandseinbringung durch einen EU-Angehörigen

UmS 204/20/21/13: In der oben genannte UmS haben wir zur Variante a, dritter bullet point, die Rechtsansicht vertreten, dass die Besteuerung des Einbringenden hinsichtlich der Gegenleistung oder der mögliche Besteuerungsaufschub auf den dem Einbringungsstichtag folgenden Tag zu beziehen ist. Obwohl diese Auffassung § 20 Abs. 1 UmgrStG entspricht, geht das BMF in Rz. 860d UmgrStR (in der Begutachtungsfassung des Wartungserlasses 2013) davon aus, dass die Besteuerung bzw. der Antrag auf den Besteuerungsaufschub auf den Einbringungsstichtag zu beziehen sei. Offenbar geht das BMF davon aus, dass die Einschränkung hinsichtlich der Gegenleistung durch die Einbringung zum Einbringungsstichtag veranlasst ist.

Upstream-Einbringung in die Kommanditisten-GmbH

UmS 205/20/21/13: Die GmbH-A ist 100%ige-Kommanditistin der GmbH-B & Co. KG und zudem Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH-B. Alle Gesellschaften sind im Inland ansässig. Kann anlässlich der Einbringung des gesamten Betriebes der GmbH-B & Co. KG in die GmbH-A auf die Gewährung von Anteilen verzichtet werden?

Antwort: Ja.

Die Frage der Gegenleistung bei Einbringungen wird in § 19 UmgrStG behandelt. Grundsätzli...

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