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Grunderwerbsteuer
Die Einräumung einer Option auf die Erwerbung eines Grundstücks ist grundsätzlich noch kein Tatbestand, der die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG wird mit der Ausübung der Option auf die Erwerbung eines Grundstücks erfüllt. – (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)
( 2010/16/0072)