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SWK 19, 1. Juli 2013, Seite 867

Die Highlights des LStR-Wartungserlasses 2013

Die steuerliche Begünstigung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Roman Fragner

Mit , BMF-010222/0049-VI/7/2013, wurden gesetzliche Änderungen aufgrund der Änderung des EStG 1988 (BGBl. I Nr. 53/2013), der Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (BGBl. I Nr. 98/2012) und des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 (BGBl. I Nr. 3/2013), die Änderung der Lohnkontenverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 84/2013) und wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2013 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Wartungserlasses dargestellt.

1. Klarstellung zu erschwerenden Umständen bei begünstigter Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (Rz. 70p LStR)

Ist die Sicherheitsgefährdung nicht bereits zu Beginn der Tätigkeit gegeben, sondern tritt sie erst während der Auslandstätigkeit ein, steht die Befreiung nur zu, wenn sie für einen gesamten Kalendermonat vorliegt (betrifft die Rechtslage bis ). Der Nachweis über das Vorliegen einer erhöhten Sicherheitsgefäh...

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