zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2013, Seite 855

Tourismusabgabe Bgld.

Das Fehlen eines Hauptwohnsitzes in § 28 Abs. 2 Z 3 Bgld. Tourismusgesetz 1992 ist nur eine von drei kumulativ notwendigen Voraussetzungen für das Vorliegen einer abgabenpflichtigen (Tourismusabgabe) „Ferienwohnung“ – (§ 28 Abs. 2 Z 3 Bgld. Tourismusgesetz 1992), (Abweisung)

( 2010/17/0247)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
Daten werden geladen...